Gebrauchtwagenkauf im Internet
Ein ganz neues und ungewöhnliches Konzept verfolgt das Gebrauchtwagen-Portal Gebrauchtwagenkontor.de: es wird vollständig auf komplizierte Suchformulare verzichtet und bietet eine ganz simple und intuitive Suchmaske. Mit einer einfachen Freitextsuche kann man so in einem weißen Suchschlitz nach dem Auto seiner Träume suchen. Dabei funktionieren sowohl sehr allgemeine Suchanfragen wie z.B. „Audi A4“ oder „BMW 320 gebraucht“ als auch Suchanfragen mit Farbangaben wie „BMW 320 blau“ oder „Audi A4 rot metallic“. Das erlernte Bedienkonzept von Suchmaschinen wie Google kann hier einfach übernommen werden und führt in dem meisten Fällen einfach und unkompliziert zum Ziel.
Wer beabsichtigt einen Gebrauchtwagen zu kaufen sollte immer zu zweit zur Besichtigung des Kaufobjektes anrücken. Der Spruch „Vier Augen sehen mehr als zwei“ hilft und bewahrt den Käufer im schlimmsten Fall vor unliebsamen Überraschungen. Bei privaten Verkäufern findet man oft ein großes Angebot zu guten Preisen. Der Kauf beim Händler ist hingegen sicherer, da er zusätzlich zur Gebrauchtwagengarantie eine zwölfmonatige Gewährleistung beibringen muss. Vor allem in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden nicht schon vor dem Verkauf am Fahrzeug war. Der private Verkäufer hingegen darf die Haftung für Sachmängel von vornherein ausschließen.
Je nach Alter sind unterschiedliche Mängel bei Gebrauchtwagen zu erwarten. Händler und andere gewerbliche Verkäufer (z. B. Unternehmen) sind zu einer 2-jährigen Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, dürfen diese für Gebrauchtwagen jedoch vertraglich auf 1 Jahr verkürzen. Die Gewährleistung gilt für den fehlerfreien (nicht mängelbehafteten) Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe, nicht jedoch für üblichen Verschleiß aus bisherigem Gebrauch, üblichen Verschleiß im Laufe des späteren Gebrauchs durch den Käufer oder spätere Schäden aus nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer. Insbesondere haftet der Verkäufer auch für ihm unbekannte Mängel; verschweigt er ihm bekannte Mängel, so ist dies Arglistige Täuschung. In jedem Fall sind Verkäufer zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben über vorhandene Mängel und Schäden verpflichtet. Durch ein Gutachten kann man sich als Gewerbetreibender beim Verkauf absichern da die Mängel des Fahrzeuges alle benannt werden. Sollte der Käufer nach 3 Monaten auf einen Mangel hinweisen, kann man durch das Gutachten belegen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht präsent war. Ein behobender Unfallschaden wird in dem Gutachten z.B. auch belegt. Wenn der Käufer das Gutachten unterschreibt ist er vor dem Kauf über eventuelle Mängel informiert und es kann zu keinen Missverständnissen mehr kommen.
Bei höherwertigen bzw. höherpreisigen Gebrauchtwagen ist das Hinzuziehen eines Gutachters (z. B. von Dekra oder ADAC) vor dem Kauf anzuraten, um von fachkundiger Seite feststellen zu lassen, wie der technische Zustand des Fahrzeuges ist und welcher Preis gemessen am Zustand und den sonstigen Eigenschaften angemessen ist. Die preisgünstige Minimal-Lösung ist die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU), verbunden mit einem Hinweis des Kaufinteressenten an den Sachverständigen, man interessiere sich für den Zustand, weil man das Fahrzeug kaufen wolle. In der Regel wird der Fachmann dann über die Hauptuntersuchung hinaus mündlich wertvolle Hinweise zum Zustand geben, sowie eventuell zum angemessenen Kaufpreis des Fahrzeugs.
Bewertungsdienste für Gebrauchtwagen in Deutschland sind außerdem die Schwacke-Liste und die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT). In Österreich, der Schweiz und fast allen weiteren europäischen Ländern gibt es den Schwacke-Dienst für Gebrauchtwagenwerte unter dem Namen Eurotax.
Auf gar keinen Fall sollte man sich von privaten oder gewerblichen Autoverkäufern unter Druck setzen lassen und sich immer genug Zeit nehmen eine endgültige Entscheidung zu treffen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Verkäufer Druck ausübt und eine schnelle Entscheidung verlangt. Meist hat man es dann entweder mit Betrügern zu tun, oder das Auto hält nicht das, was der Verkäufer verspricht.
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